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Wer kann bei Wohnen für Hilfe teilnehmen?
Hauptsächlich junge Menschen machen bei Wohnen für Hilfe mit. Es sind Studierende oder Auszubildende. Sie sollten mindestens ein Jahr in München bleiben. Wenn Sie nur ein kurzfristiges Praktikum oder ein Semester in München absolvieren, dann ist Wohnen für Hilfe leider nicht geeignet.
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Wie kann ich mich anmelden?
Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an, um Ihre Situation zu klären. Wir wollen Sie persönlich kennenlernen. Deshalb vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin für ein persönliches Vorstellungsgespräch in unserem Büro. Bitte seien Sie pünktlich und bringen Sie unseren ausgefüllten Fragebogen, Ihren Lichtbildausweis, einen Nachweis über Ihr Studium oder Ihre Ausbildung, ein Passbild und 5 € Anmeldegebühr mit.
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Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Sie sind offen gegenüber dem Zusammenleben mit einem älteren Menschen. Sie sind kommunikativ und zuverlässig. Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind für Sie selbstverständlich. Sie sollten gut deutsch sprechen. Außerdem brauchen Sie im Schnitt ca. 4-7 Stunden pro Woche Zeit für Ihre Tätigkeiten im Rahmen von Wohnen für Hilfe.
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Wer bietet den Wohnraum an und wo?
In erster Linie bieten Senioren/innen den Wohnraum an, vereinzelt auch Familien und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Wir vermitteln Wohnpartnerschaften im Stadtgebiet und im Landkreis München.
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Welche Art von Hilfen sollen geleistet werden?
Bei Wohnen für Hilfe werden Tätigkeiten, die den älteren Menschen die Bewältigung des Alltags erleichtern, übernommen. Das sind Dinge wie Putzarbeiten, Gartenarbeit, Begleitdienste zu Arzt oder Einkaufen. Viele Menschen wünschen sich gemeinsame Unternehmungen wie gemeinsam Abendessen oder spazieren gehen, oder es wird Anwesenheit bei Nacht gewünscht. Pflegerische Tätigkeiten werden nicht vermittelt.
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Gibt es eine Probezeit?
Die ersten vier Wochen nach Einzug gelten als Probezeit. In der Probezeit können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von einer Woche kündigen. Sie können vorher auch erst ein unverbindliches Probewohnen vereinbaren.
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Gibt es einen Vertrag?
Sie schließen gemeinsam eine Wohnraumüberlassungsvereinbarung ab. In dieser können Sie alles festlegen, was Ihnen wichtig ist. Hier ist z.B. auch geregelt, dass die ersten vier Wochen des Zusammenlebens als Probezeit gelten. Während der Probezeit kann das Wohnen von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
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Werden die Wohnpartnerschaften betreut?
Die Wohnpartnerschaften werden von uns begleitet, solange sie bestehen. Sie können sich jederzeit bei uns melden.
Zum Wohnkonzept "Wohnen für Hilfe" gehört die regelmäßige Begleitung der Vertragsparteien, insbesondere um zu besprechen, wie das Zusammenleben funktioniert, und um gegebenenfalls Streitpunkte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Parteien tauschen sich in regelmäßigen Abständen (mindestens alle drei Monate) mit der zuständigen Sozialarbeiter/-in aus. -
Wie lange sind die Wartezeiten?
Wohnraumgebende und Wohnraumnehmende müssen sich sympathisch sein und in ihren Wünschen und Interessen zusammenpassen. Deshalb gibt es keine klassischen Wartezeiten oder Wartelisten. Wenn z.B. der ältere Mensch eine/n WohnpartnerIn sucht, der/die mit einem großen Hund spazieren geht, dann brauchen wir einen jungen Menschen, der/die genau das auch machen will.
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Ist eine Vermittlung für Paare möglich? Für Familien mit Kind(ern)?
Eine Vermittlung von Paaren ist erfahrungsgemäß sehr schwierig, da es meist nur ein Zimmer ist, das zur Verfügung gestellt wird. Für Familien ist eine Zimmervermittlung über uns nicht möglich. Da sind wir leider nicht das richtige Angebot.