Wohnraumgebende

 
  •   Ich habe ein Zimmer zur Verfügung. Wie und wo werde ich beraten?

    Wir informieren Sie zunächst gerne telefonisch über Wohnen für Hilfe und Sie entscheiden danach, ob wohnen für Hilfe für Sie in Frage kommt. Danach kommen wir zu Ihnen nach Hause. Wir lernen uns kennen und besprechen jedes Detail. Zudem besichtigen wir den freien Wohnraum. Bei diesem Besuch besprechen wir auch, ob Wohnen für Hilfe für Sie zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Wohnform ist.

  •   In welchem Gebiet vermitteln Sie Wohnen für Hilfe?

    Wir vermitteln Wohnpartnerschaften im Stadtgebiet und im Landkreis München.

  •   Wer sind die Zimmersuchenden?

    Die Wohnpartnerinnen oder Wohnpartner sind meist Studierende oder Auszubildende, aber auch junge Berufstätige. Die jungen Menschen freuen sich über das Angebot mit einem älteren Menschen zusammen wohnen zu können. Viele könnten sich ohne dieses Wohnangebot aufgrund der teuren Mieten ein Studium oder eine Ausbildung in München nicht leisten.

  •   Kennen Sie die Zimmersuchenden?

    Wir lernen alle Zimmersuchenden persönlich kennen. Eine telefonische Anmeldung oder eine Anmeldung per E-Mail ist bei uns nicht möglich.

  •   Wie läuft die Vermittlung einer Wohnpartnerschaft ab?

    Wir vermitteln Ihnen in der Regel zwei bis vier Zimmersuchende, die sich bei Ihnen persönlich vorstellen. Wir empfehlen auch immer, dass Sie mehrere junge Menschen kennen lernen. Danach entscheiden Sie, wer bei Ihnen einzieht. Wir begleiten Sie während des gesamten Vermittlungsprozesses. Sie können uns jederzeit anrufen.

  •   Welche Hilfen kann ich erwarten?

    Wir besprechen beim Hausbesuch gemeinsam, welche Unterstützung für Sie die richtige ist. Erfahrungsgemäß werden Hilfen zur Bewältigung des Alltags geleistet wie Hausarbeit, Gartenarbeit, Begleitdienste, Einkaufen etc. Oft werden auch gemeinsame Unternehmungen, wie gemeinsam Abendessen oder auch die Anwesenheit bei Nacht gewünscht. Pflegerische Leistungen sind von den Hilfeleistungen ausgenommen.

  •   Gibt es einen Vertrag?

    Sie schließen gemeinsam einen Wohnraumüberlassungsvertrag ab. In diesem können Sie alles festlegen, was Ihnen wichtig ist.

  •   Gibt es eine Probezeit?

    Die ersten vier Wochen nach Einzug gelten als Probezeit. In der Probezeit können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von einer Woche kündigen.

  •   Werden die Wohnpartnerschaften betreut?

    Die Wohnpartnerschaften werden von uns begleitet, solange sie bestehen. Sie können sich jederzeit bei uns melden.
    Zum Wohnkonzept "Wohnen für Hilfe" gehört die regelmäßige Begleitung der Vertragsparteien, insbesondere um zu besprechen, wie das Zusammenleben funktioniert, und um gegebenenfalls Streitpunkte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Parteien tauschen sich in regelmäßigen Abständen (mindestens alle drei Monate) mit der zuständigen Sozialarbeiter/-in aus.